Geschäftsbedingungen der ABS Schimske Brandschutztechnik
Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert leiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Preisstellung
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Bestellers bzw. ohne unser Verschulden ganz oder teilweise später als 4 Monate nach Bestätigung des Auftrages, so sind wir berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen, falls zwischenzeitlich Lohnerhöhungen oder Preissteigerungen bei den Grundmaterialien eingetreten sind.
Zahlung
Wechselzahlungen sind nur auf Vereinbarung und ohne Skontoabzug zulässig. Zahlungen per Scheck oder Wechsel übernehmen wir zahlungshalber , nicht an Zahlungs- Statt. Bei Zahlung nach Falligkeit werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet . Ist der Käufer mit einer fülligen Zahlung im Verzug, oder wird über seine Vermögensverhältnisse Ungünstiges bekannt, so können wir für sämtliche noch unbezahlten Lieferungen unter Wegfall des Zahlungszieles sofortige Bezahlung , für neue Lieferungen Vorauszahlung verlangen wird noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten, sowie zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen nach freier Entscheidung mit unseren Forderungen zu verrechnen. Bei größeren Aufträgen und außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Ebenso kann bei neuen Verbindungen Vorauszahlung verlangt werden.
Lieferung
So weit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk des Auftragnehmers. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers , auch bei spesenfreien Lieferungen.Transportversicherung wird nur auf ausdrtlcklichen Wunsch des Auftraggebers und zu dessen Lasten abgeschlossen. Liefertennine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer aus drücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb de., Auftragnehmers als auch in dem eines ZUiieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständig en Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Beanstandungen, Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vcrtragsgemäßheit der gelieferten Ware in jeden Fall zu prüfen.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der ge.o;etzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandung en ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes , es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzleistungen kann.der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
Mängel eines Teil,~ der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der ge.,amten Lieferung, e.s sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
- Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung.
- Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
- Verstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.
- Versteckte Mängel der beigestellten Produkte entbinden uns von jeder Haftungsübernahme, insbesondere dann wenn durch solche Mängel unsere Leistung
- an dem Produkt beeinträchtigt, technisch nicht durchführbar oder wenn das Produkt in der Zusammenwirkung von versteckten Mängeln und unserer Arbeit unbrauchbar wird.
Urheberrechte
Der Auftraggeber willigt unter Verzicht auf jegliche Schutzrechte ein, dass wir für eigene Werbezweck e mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben dürfen oder diese als Muster versenden dürfen.
Datenschutz
Wir sind berechtigt die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im ZUsammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber, gleich ob dieser von ihm selbst oder von Dritten stammen, in Dateien zu speichern und durch unsere EDV-Anlage zu bearbeiten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat , für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertrag sverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.